Kein Stopp für Duterte-Amtenthebungsverfahren
Das Department of Justice und der Oberste Gerichtshof haben das laufende Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte nicht gestoppt. Das Verfahren läuft weiter.
Ein Video mit der Behauptung, das DOJ und der Oberste Gerichtshof hätten das Verfahren gestoppt, wurde am 9. Juli 2026 veröffentlicht. Es erreichte bis zum 16. Juli 2.2 Millionen Aufrufe, 62.800 Reaktionen, 12.000 geteilte Beiträge und 7.500 Kommentare.
Das Video behauptete, das DOJ habe die Einstellung der Amtsenthebungsverfahren gegen Duterte angeordnet. Es zeigte eine Nachrichtensendung, die über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus Januar 2026 berichtete. Diese Entscheidung betraf den vorherigen Amtsenthebungsantrag gegen Duterte aus dem Jahr 2025.
Der Oberste Gerichtshof hatte im Juli 2025 entschieden, dass der Amtsenthebungsantrag gegen Duterte verfassungswidrig war. Grund war die Einjahresregel. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung im Januar 2026.
Im Februar 2026 wurden neue Amtsenthebungsanträge gegen Duterte eingereicht. Im Mai 2026 wurde sie vom Repräsentantenhaus zum zweiten Mal des Amtes enthoben. Ihr werden Missbrauch von Geheimfonds, unerklärter Reichtum, Bestechung und Morddrohungen gegen Präsident Ferdinand Marcos Jr., First Lady Liza Araneta Marcos und den ehemaligen Parlamentspräsidenten Martin Romualdez vorgeworfen.
Diese Vorwürfe bilden die Grundlage für das laufende Verfahren im Senat, das am 6. Juli begann. Es gibt keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die das laufende Verfahren stoppt.
Das DOJ kann keine Anordnung zur Einstellung der Amtsenthebungsverfahren erlassen. Nach Artikel XI, Abschnitt 3(1) der Verfassung von 1987 ist die Amtsenthebung eine ausschließliche Befugnis des Kongresses. Das Repräsentantenhaus hat die Befugnis, alle Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Der Senat hat die alleinige Befugnis, alle Amtsenthebungsverfahren zu verhandeln und zu entscheiden.
Die Befugnis des Obersten Gerichtshofs ist auf Amtsenthebungsverfahren beschränkt, die schwerwiegende Missbräuche der Befugnisse betreffen. Dazu gehören Verstöße gegen verfassungsrechtliche Grenzen wie die Einjahresregel.