ERC will Ausschreibungsbedingungen für Stromversorgung vorab prüfen
Die Energy Regulatory Commission (ERC) will ein neues Regelwerk einführen. Es soll die Bedingungen für Ausschreibungen von Stromversorgungsverträgen vorab prüfen.
Die neuen Regeln sollen wettbewerbsfeindliche Praktiken verhindern. Sie sollen sicherstellen, dass die Stromversorgung zum geringsten Kostenaufwand für die Verbraucher erfolgt.
Die ERC will die TOR CSP vorab prüfen. Erst dann dürfen Verteilernetze und der System Operator Ausschreibungen veröffentlichen.
Ein CSP ist der Ausschreibungsprozess für die Stromversorgung. Die TOR setzen die Regeln, Anforderungen und Parameter, die interessierte Bieter einhalten müssen.
Die ERC will verhindern, dass Ausschreibungsbedingungen legitime Bieter ausschließen oder bestimmte Anbieter bevorzugen. Sie will die Regeln des Wettbewerbs früher im Prozess festlegen.
ERC-Vorsitzender und CEO Atty. Francis Saturnino C. Juan nannte die Vorabprüfung der TOR einen wichtigen Schritt. Sie soll verhindern, dass Ausschreibungsbedingungen wettbewerbsfeindlich gestaltet sind.
Unter dem neuen Regelwerk müssen Verteilernetze und der System Operator ihre TOR vor der Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Prüfung bei der ERC einreichen. Sie müssen ein TOR-Zertifikat der Einhaltung oder eine als genehmigt geltende Bestätigung erhalten.
Die ERC will eine eidesstattliche Erklärung zur Rechtfertigung des geringsten Kostenaufwands verlangen. Diese muss bestätigen, dass die TOR-Parameter keine legitimen Wettbewerber ausschließen oder abschrecken.
Die ERC will die TOR anhand eines fünfteiligen regulatorischen Tests prüfen. Dieser umfasst Preis, Wettbewerb, Gestaltung, Lieferfähigkeit und Auswirkungen auf Verbraucher oder Netznutzer.
Die ERC prüft, ob die Ausschreibungsbedingungen echten Wettbewerb unterstützen, die erforderliche Versorgung liefern und voraussichtlich den geringsten Kostenaufwand für Verbraucher oder Netznutzer ergeben.
Nach der Bewertung kann die ERC die TOR genehmigen, genehmigen mit Änderungen oder ablehnen. Sie lehnt ab, wenn die TOR nicht mit den Prinzipien des geringsten Kostenaufwands übereinstimmen, gegen bestehende Gesetze verstoßen oder Anzeichen für wettbewerbsfeindliche Gestaltung enthalten.
Die ERC setzt fünf Arbeitstage für die Vollständigkeitsprüfung und bis zu 20 Kalendertage für die inhaltliche Bewertung fest. Die inhaltliche Bewertungsfrist kann einmal um bis zu 10 Kalendertage verlängert werden.
Die vorgeschlagenen Regeln werden am 10. Juli auf der ERC-Website veröffentlicht. Kommentare werden bis zum 24. Juli angenommen. Eine virtuelle öffentliche Konsultation ist für den 31. Juli geplant.