Ehemaliger DPWH-Chef Bonoan bietet Aussage gegen Straferleichterung an
Der ehemalige Chef des Department of Public Works and Highways (DPWH), Manuel Bonoan, hat sich an die Ombudsman gewandt. Er bat darum, als Kronzeuge in der Untersuchung zu Unregelmäßigkeiten bei Hochwasserschutzprojekten zu fungieren. Im Gegenzug will er umfassend über die mutmaßlichen Machenschaften aussagen.
Bonoan steht vor zwei Abteilungen des Sandiganbayan wegen Plünderung und Korruption. Die Vorwürfe betreffen eine mutmaßliche Rückzahlung von 573 Millionen Peso, an der auch Jinggoy Estrada beteiligt gewesen sein soll.
In einem Antrag zur Änderung der Anklageschrift, der am 29. Juni unterzeichnet und beim Gericht eingereicht wurde, teilte die Ombudsman mit, dass sie Bonoans Antrag genehmigt hat. Sie begründete dies mit seinem direkten Wissen über die mutmaßlichen Machenschaften.
Bonoan bot an, hochrangige Beamte zu identifizieren, die angeblich in die Unregelmäßigkeiten verwickelt sind. Er will Informationen bereitstellen, um höhere Beamte, Privatpersonen und die beteiligten Schemata aufzudecken.
Die Ombudsman teilte dem Gericht mit, dass Bonoan seine schlechte Gesundheit als Grund für seine Kooperation angab. Er könne die Anforderungen eines langwierigen Verfahrens aufgrund seines Alters und seiner Gesundheit nicht mehr ertragen.
Die Ombudsman bezeichnete Bonoans Angebot als historische Chance, das mutmaßliche Milliarden-Peso-Hochwasserschutz-Schema aufzudecken. Sie betonte, dass Korruption in diesem Ausmaß nicht spontan entstehe.
Die Ombudsman wird das Justizministerium anweisen, Maßnahmen zum Schutz von Bonoan zu ergreifen. Dies ist notwendig, weil die von ihm erwarteten Aussagen hochrangige Personen betreffen könnten.
Der stellvertretende Ombudsman Mico Clavano klärte, dass die Staatsanwaltschaft zwar Bonoans Entlassung als Angeklagter empfehlen könne. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Gericht.
Die zweite und fünfte Abteilung des Sandiganbayan haben die Parteien angewiesen, zu den Anträgen der Ombudsman Stellung zu nehmen. Sie verschoben Bonoans Verhandlung auf den 14. und 28. Juli.