Politik

Diokno verweist auf Corona-Ausschuss bei Forderung nach Offenlegung von Dutertes Bankdaten

Der Ankläger Chel Diokno von der Akbayan-Parteigruppe erinnerte den Senats-Ausschuss für Amtsenthebung daran, dass dieser 2012 im Amtsenthebungsverfahren gegen den damaligen Obersten Richter Renato Corona eine Vorladung für dessen Bankunterlagen ausgestellt hatte.

Aerial view of the stunning coastline and clear waters of Cebu Island in the Philippines
Symbolbild: Envato

Diokno verwies auf das Corona-Verfahren, um die Forderung der Anklage nach Vorladungen für die Bank- und Steuerunterlagen der Vizepräsidentin Sara Duterte, ihres Ehemanns Manases Carpio und ihrer Unternehmen zu rechtfertigen.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Vorladung ein Übergriff sei. Sie deckt Jahre vor der Amtszeit der Vizepräsidentin ab, in der sie 2022 zur amtsenthebungsfähigen Amtsträgerin wurde.

Diokno nannte Beispiele aus dem Corona-Verfahren. Damals wurde diskutiert, ob der Ausschuss nur die Handlungen Coronas als Oberster Richter berücksichtigen sollte. Einige Beweise lagen vor seiner Amtszeit. Der Ausschuss entschied, solche Beweise zuzulassen.

Diokno führte weiter aus, dass der Präsident der Philippine Savings Bank, Pascual Garcia III, vor dem Ausschuss die Frage nach den Anfangsbeständen von Coronas Konten nicht beantwortete. Senator Alan Peter Cayetano hatte damals darauf hingewiesen, dass solche Aufzeichnungen vorgelegt werden sollten.

Der Ausschuss ordnete daraufhin die Vorladung der Bankunterlagen an. Der Vorsitzende Juan Ponce Enrile bestätigte Cayetanos Beobachtung. Der Ausschuss untersuchte Coronas Bankunterlagen, einschließlich der Bestände vor seiner Amtszeit.

In einer separaten Pressekonferenz sagte die Hauptanklägerin und Abgeordnete Gerville Luistro, dass Dioknos Argument auf festem Boden stehe. Sie verwies auf die Senatsregeln, insbesondere Regel 50, Abschnitt 136.

Luistro erklärte, dass bei fehlenden Regeln für spezifische Fälle legislativer Präzedenzfall angewendet werden müsse. Das Corona-Verfahren habe ausführliche Diskussionen über Dokumente vor der Amtszeit erlaubt.

Die Anklage ist der Meinung, dass Dokumente vor 2022 weiterhin relevant sind. Die Vizepräsidentin wurde 2022 zur amtsenthebungsfähigen Amtsträgerin.

Die Ankläger wollen die Vorladungen für die Bankunterlagen, AMLA-Dokumente und BRR-Dokumente der Vizepräsidentin und ihres Ehemanns ausgestellt haben.

Quellen