Wirtschaft

BSP will Verbraucherschutz in der Finanzbranche staerken

Die Bangko Sentral ng Pilipinas (BSP) will den Verbraucherschutz in der Finanzbranche staerken. Sie hat dazu Vorschriften vorgeschlagen, die den Verbraucherschutz als eigenen Bereich der Ueberwachung etablieren sollen.

Rice Fields In The Green Forests Of The Philippines
Symbolbild: Envato

Die neuen Regeln sollen es Pruefern erlauben, separat zu bewerten, wie Banken und andere regulierte Unternehmen mit Kunden umgehen. Die BSP will damit ihre Durchsetzungsbefugnisse erweitern.

In einem Entwurf eines Rundschreibens, das zur Kommentierung freigegeben wurde, will die BSP den Verbraucherschutz als eigenständige, risikobasierte Ueberwachungsfunktion in allen ihren ueberwachten Institutionen einfuehren.

Die Rahmenbedingungen sollen es der Zentralbank ermöglichen, sowohl Vor-Ort- als auch Fernueberwachungen und Prufungen von Banken und anderen regulierten Unternehmen durchzufuehren. Diese Prufungen sollen unabhängig von der traditionellen vorsorglichen Ueberwachung erfolgen.

Die Pruefer sollen bewerten, ob Finanzunternehmen die Verbraucherschutzregeln einhalten. Sie sollen auch prüfen, ob die Unternehmensführung, das Risikomanagement, die internen Kontrollen, Produkte, Dienstleistungen, digitale Kanäle, Vereinbarungen mit Dritten und Geschäftsgebaren die Kunden ausreichend schützen.

Die Prufungen sollen auch feststellen, ob Unternehmen Schaden von Verbrauchern abwenden und finanzielle Produkte und Dienstleistungen fair, transparent und verantwortungsvoll anbieten.

Die Vorschläge sollen auch die Ermittlungsbefugnisse der Pruefer staerken. Die Leiter der Verbraucherschutzueberwachungseinheit der BSP und autorisierte Pruefer koennten während der Prufungen Eide von Direktoren, Offizieren und Mitarbeitern verlangen.

Die BSP kann auch relevante Daten oder Informationen zu Finanzprodukten, Dienstleistungen, Märkten, Verbraucherausgängen und verwandten Angelegenheiten von anderen Regierungsbehörden erhalten.

Die Entwurfsregeln sollen der Zentralbank breitere Durchsetzungsmittel gegen Institutionen geben, die gegen Verbraucherschutzanforderungen verstoßen. Dazu gehören die Disqualifikation verantwortlicher Offiziere und Direktoren sowie die Verhängung von Bußgeldern und anderen Strafen.

Die BSP kann auch die Einstellung des Betriebs einer ueberwachten Institution bei einem bestimmten Finanzprodukt oder einer Dienstleistung anordnen, wenn sie feststellt, dass die Institution gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen verstößt.

Quellen